Grundlage für eine funktionierende Schulgemeinschaft sind Höflichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Verantwortungsgefühl. Sie ermöglichen ein respektvolles und friedliches Miteinander, in dem jeder die Möglichkeit hat, seine Persönlichkeit zu entfalten. Daraus ergeben sich für jeden Einzelnen bindende Verhaltensregeln. 

 

1 Allgemeines Verhalten

1.1

Alle Schülerinnen/Schüler verhalten sich so, dass die Rechte anderer Personen nicht verletzt werden.

1.2

Fahrräder werden ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Stellplatz vor der Schule abgestellt.

1.3

Der Kauf von Getränken, Nahrungsmitteln sowie das Auffüllen von Flaschen am Wasserspender erfolgt während der Pause. Während des Stundenwechsels ist es nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Lehrkraft erlaubt.

1.4

Schülerinnen/Schüler betreten Fachräume nur in Anwesenheit einer Lehrkraft.

1.5

Fahrschülerinnen/Fahrschüler halten sich bis zur Abfahrt des Busses/Zuges in der Aula oder auf dem vorderen Pausenhof auf. Gleiches gilt für Schülerinnen/Schüler mit Nachmittagsunterricht in deren Mittagspause.

1.6

Alle Schülerinnen/Schüler folgen den Anordnungen der Lehrkräfte, der Verwaltungsangestellten und des Hauspersonals.

 

2 Verhalten während der Pausen

2.1

Die Pause dauert in der Regel von 10:10 Uhr bis 10:40 Uhr.

2.2

Zu Beginn der Pause verlassen alle Schülerinnen/Schüler unter Aufsicht der unterrichtenden Lehrkraft unverzüglich ihren Unterrichtsraum.

2.3

Schülerinnen/Schüler der 5. bis 7. Klassen verbringen die Pause auf dem hinteren Pausenhof. Schülerinnen/Schülern der 8. bis 10. Klassen steht der vordere Pausenhof zu Verfügung.

2.4

Während der Pause bleiben alle Schülerinnen/Schüler auf dem Schulgelände.

2.5

Mit dem ersten Gong zum Pausenende begeben sich alle Schülerinnen/Schüler unverzüglich zu ihren Unterrichtsräumen.

 

3 Allgemeines Verhalten in der Schule und außerhalb

3.1

Alle Schülerinnen/Schüler tragen zur Sauberhaltung des Schulgebäudes, der Außenanlagen und der Toiletten bei. Abfälle jeglicher Art werden in die dafür vorgesehenen Mülleimer geworfen.

3.2

Das Sekretariat ist für Schülerinnen/Schüler von 7:40 Uhr bis 7:55 Uhr, in den Pausen und nach Unterrichtsende geöffnet. Erkrankungen und Verletzungen stellen natürlich Ausnahmen dar und werden jederzeit versorgt.

3.3

Körperliche und psychische Übergriffe auf Mitschüler sind untersagt. Dazu zählt insbesondere auch Mobbing jeder Form, gleich ob im direkten Kontakt oder über soziale Medien. Konflikte, die außerhalb der Schule stattfinden, aber den Schulfrieden stören, können mit Ordnungsmaßnahmen belegt werden.

3.4

Gegenstände, die den Unterricht, die Sicherheit oder die Ordnung in der Schule stören können, werden gar nicht erst mitgebracht.

3.5

Der Genuss von Rauschmitteln sowie das Rauchen sind auf dem Schulgelände, im Umkreis der Schule und bei schulischen Veranstaltungen untersagt.

3.6

Im Unterricht werden keine Kopfbedeckungen getragen. Ausdrücklich ausgenommen von diesem Verbot sind religiös oder medizinisch begründete Kopfbedeckungen.

3.7

In Freistunden dürfen Schülerinnen/Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe das Schulgelände nach persönlicher Abmeldung im Sekretariat und mit Zustimmung der Schulleitung verlassen. Schülerinnen/ Schüler, die in Freistunden das Schulgelände nicht verlassen, halten sich in der Aula auf und verhalten sich so, dass der Unterricht der anderen Klassen nicht gestört wird.

3.8

Aus Sicherheitsgründen setzen sich Schülerinnen/Schüler nicht auf Fensterbänke, Brüstungen oder Treppengeländern und das lehnen sich nicht aus Fenstern hinaus. Zudem werfen wir nichts aus dem Fenster.

3.9

In Unterrichtsräumen werden keine Kaugummis gekaut. Zudem essen oder trinken wir nicht während des Unterrichts und grundsätzlich nicht in Fachräumen. Ausnahmen genehmigt die jeweilige Fachlehrkraft.

3.10

Bewusst oder fahrlässig herbeigeführte Beschädigungen von fremdem Eigentum ziehen außer der Verpflichtung zum Schadensersatz auch Ordnungsmaßnahmen nach sich. Eigentum der Schule oder anderer Schüler wird weder entwendet noch versteckt.

3.11

Alle Schülerinnen/Schüler verhalten sich so, dass sie/er dem Ansehen der Schule nicht schadet. Dies gilt nicht nur während der Schulzeit, sondern auch in der Freizeit. Zuwiderhandlung kann Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.

3.12

Schulbücher und anderes schulisches Eigentum werden sorgfältig behandelt und bei Beschädigung bezahlt.

3.13

Beim Verlassen der Klassenzimmer schließen wir alle Fenster und Türen, Stühle stellen wir hoch, das Licht machen wir aus. Die Klassenzimmer werden ordentlich verlassen.

 

4 Nutzung digitaler Medien und Mobiltelefone

4.1 Ort und Zeit für private Nutzung mobiler Endgeräte

4.1.1

Handys dürfen vor 7:55 Uhr, nach 12:55 Uhr und in Freistunden außerhalb der Klassenzimmer privat genutzt werden.

4.1.2

Die Verwendung von Mobiltelefonen in der Pause ist ausdrücklich verboten. 

4.1.3

Im Unterricht werden die Handys ausgeschaltet bzw. in den Flugmodus versetzt. In Notfällen können Eltern ihre Kinder über das Sekretariat erreichen.

 

 4.2 Art der Nutzung

4.2.1

Bilder, Ton- oder Videoaufnahmen werden nur zu schulischen Zwecken und mit Erlaubnis einer Lehrkraft angefertigt.

4.2.2

Alle technischen Geräte werden ausschließlich lautlos benutzt.

4.2.3

Die Nutzung und Verbreitung jugendgefährdender Inhalte (Videos, Bilder, Texte, Tonaufnahmen, Spiele) ist verboten.

 

4.3 Sonstiges

4.3.1

Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für beschädigte Geräte.

4.3.2

Die Zeiten in der Offenen Ganztagesschule gelten als Unterricht, somit ist das Handy dort nicht erlaubt. Ausnahmen können die Mitarbeiter der OGS treffen.

4.3.3

Ab Jgst. 8 können Tablets als Heftersatz genutzt werden. Hierzu ist zuvor eine Nutzungsvereinbarung von Schülern und Eltern zu unterschreiben und beim Klassenleiter abzugeben.

Für private Nutzung dieser Geräte gelten die bereits genannten, allgemeinen Regelungen. Bei Zuwiderhandlung kann die Nutzung des Tablets als Arbeitsgerät durch die Schulleitung verboten werden.

 

4.4 Verstoß gegen die Nutzungsordnung

4.4.1

Bei Verstößen gegen die Regelungen dieser Nutzungsordnung wird Schülerinnen/Schülern das Mobiltelefon abgenommen und ausschließlich an die Eltern wieder ausgehändigt.

4.4.2

Schülerinnen/Schüler selbst erhalten eingezogene Geräte nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern wieder zurück. In diesem Fall aber frühestens am nächsten Schultag.

4.4.3

Verstöße, die die Persönlichkeitsrechte anderer Personen im Schulhaus verletzen (Aufnehmen von Bildern, Videos o.ä.), werden mit Ordnungsmaßnahmen nach Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes belegt. Dies kann in extremen Fällen bis zum Schulausschluss führen.

Bei Rechtsverstößen (z.B. Cybermobbing, Verbreitung extremistischer Inhalte, …) wird die Polizei informiert.

 

 

Die Hausordnung wurde nach Art. 69 BayEUG in Einvernehmen mit dem Schulforum erlassen und tritt ab 01.08.2023 in Kraft.

T. Stöhr, Schulleiter