Befreiungen oder Beurlaubungen beantragen Sie bitte 3 Tage im Voraus schriftlich im Rektorat.

Unter Bezug auf §39 RSO (Realschulordnung) weist die Schulleitung eindringlich darauf hin, dass eine Befreiung von der Teilnahme am Unterricht nur in dringenden Einzelfällen und nur auf rechtzeitig im Voraus gestellten schriftlichen Antrag eines Erziehungsberechtigten gewährt werden kann. Dies sollte mindestens drei Tage vor dem Termin erfolgen.

Nutzen Sie dazu das Modul "Beurlaubung" über den Schulmanager Online. Alternativ sind Vordrucke im Sekretariat erhältlich oder stehen hier zum Download bereit.

Beurlaubungen können nur aus wichtigen persönlichen Gründen ausgesprochen werden. Der versäumte Unterrichtsstoff muss umgehend eigenverantwortlich nachgeholt werden. Eine Beurlaubung kann nur von der Schulleitung genehmigt werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass Termine, wenn möglich, immer auf den Nachmittag oder auf die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.

 

Reise- und Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten können grundsätzlich nicht als wichtiger persönlicher Grund für eine Beurlaubung gelten. Einer Befreiung zur Verlängerung der Ferien (Urlaubsfahrten) darf die Schulleitung nicht zustimmen. Führerscheinprüfungen sollten nach Möglichkeit auch in die unterrichtsfreie Zeit (z. B. Nachmittage, Samstage oder Ferientage) gelegt werden. In Ausnahmefällen kann für eine Führerscheinprüfung eine Beurlaubung genehmigt werden.